⚙️
Abschlussprüfung 2026

Abschlussprüfung 2026

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Informationen zum Thema Abschlussprüfung zusammengestellt. Die Regelungen zur Abschluss- prüfung sind umfassend. Für besonders Interessierte steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung. Wir werden die Informationen auf dieser Seite fortlaufend ergänzen und aktualisieren, so dass es sich lohnt, immer wieder mal vorbei zu schauen!

Praktische Hinweise

Erkrankungen während der Prüfungen
Erkrankungen sind der Schule unverzüglich vorab telefonisch mitzuteilen und ohne schuldhaftes Verzögern durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schul-/amtsärztlichen Zeugnisses zu verlangen, das vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt wird. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird dies im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen. Im Falle einer schul-/amtsärztlich nachgewiesenen Erkrankung kann der/die Schüler/in die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine für die Nachholung einzelner Abschlussprüfungen werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt. Wird eine Prüfung schuldhaft versäumt, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. Hat sich ein/e Schüler/in einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
Unterschleif
Achtung! Um alle möglichen Versuchungen von vornherein auszuschließen, ist das Mitnehmen von Taschen, Beuteln, Jacken etc. an den Prüfungsplatz verboten. Insbesondere alle Handys / Smartphones, Smartwatches (!) usw. müssen vor Beginn der Prüfungen an den vorgegebenen Stellen abgelegt werden. Wichtig: Schon das Mitführen oder Auffinden eines Mobiltelefons nach Beginn der Prüfungen am Prüfungsplatz gilt als Unterschleif und führt zur Bewertung mit der Note 6. Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Dies gilt auch bei unerlaubter Hilfe zu Gunsten eines Mitschülers oder wenn nachträglich der Unterschleif festgestellt wird. Essen & Trinken Natürlich können bei langen Prüfungen eine Kleinigkeit zum Essen und ein kleines Getränk mitgebracht werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler zu Prüfungen zunehmend in schlafanzugähnlichen Outfits erscheinen. Es liegt uns fern, eine Kleiderordnung festzulegen, wir weisen jedoch darauf hin, dass das äußere Erscheinungsbild die innere Haltung widerspiegelt und bitten Sie deshalb, darauf zu achten, welche Kleidung Ihr Sohn/Ihre Tochter an Prüfungstagen trägt.
Einsichtnahme
Grundsätzlich besteht für alle Prüflinge die Möglichkeit, auf Wunsch nach vorheriger Anmeldung Einsichtnahme in die korrigierten Abschlussprüfungen zu nehmen. Hierzu ist eine schriftliche Voranmeldung (mit Angabe der Prüfungen, in die Einsichtnahme gewünscht wird) an sekretariat@rs-ebe.de notwendig. Bitte verwenden Sie als Betreff den Begriff „Einsichtnahme“.